A
- Abkömmlinge
- Ablieferungspflicht eines Testaments
- Abschichtung
- Abwesenheitspfleger
- Abwicklungsvollstreckung
- Adoption
- Akteneinsicht
- Aktiendepot
- Aktiva des Nachlasses
- Alleinerbe
- Altenteil
- Anfechtung
- Ankaufsrecht
- Annahme der Erbschaft
- Anrechnung auf den Pflichtteil
- Anstandsgeschenke
- Anwachsung
- Aufbewahrung Testament
- Aufgebotsverfahren
- Auflage
- Auflassung
- Auseinandersetzung
- Ausgleichung
- Auskunftsanspruch
- Auslegung
- Ausschlagung
B
- Bankguthaben im Erbfall
- Bankkonten
- Bedingung
- Befreiter Vorerbe
- Befristung
- Behindertentestament
- Belege
- Berliner Testament
- Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht
- Beschwerung
- Bestandsverzeichnis
- Bestattungskosten
- Bestattungspflicht
- Bestattungsverfügung
- Bewertung des Nachlasses
- Bezugsberechtigung
- Bindungswirkung beim Erbvertrag
- Bindungswirkung beim gemeinschaftlichen Testament
- Brieftestament
C
- Court proceedings in Germany
D
E
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft
- Ehegattentestament
- Eidesstattliche Versicherung
- Enterbung
- Erbauseinandersetzung
- Erbe
- Erbeinsetzung
- Erben
- Erbenfeststellungsklage
- Erbengemeinschaft
- Erbenhaftung
- Erbfähigkeit
- Erbfolge gesetzliche
- Erblasser
- Erbrecht
- Erbschaftsbesitzer
- Erbschaftssteuertarife
- Erbschaftsteuer in den USA
- Erbschaftsteuer in Deutschland
-
Erbschein
In the United States no certificates of inheritance are issued. Clients who need to prove to European authorities who the heirs of a decedent are have the following options:
- If there is a testament, a copy of the testament can be obtained from the probate court.
- If there is no testament, the personal representative of the estate might issue a statement that certifies who the beneficiaries of the decedent’s estate are.
- If the probate proceeding has already ended or if no probate proceeding has taken place (because the assets have been transferred through trusts, joint titling or beneficiary designations), the options are more limited. Our law firm customarily prepares attorney opinions that describe the situation and enclose the pertaining laws. Please ask your local authority that requests the certificate of inheritance what documentation they would accept.
- Erbteilskauf
- Erbteilungsverbot
- Erbunwürdigkeit
- Erbvertrag
- Erbverzicht
- Ergänzungsvorbehalt
- Erlassvermächtnis
- Ersatzerbe
- Ersetzungsbefugnis
F
- Familienwohnheim
- Freibeträge
G
- Güterstand
- Gemeinschaftliches Testament
- Generalvollmacht
- Gesamtrechtsnachfolge
- Gesetzliche Erbfolge
H
- Haager Testamentsformübereinkommen
- Haftung für die Verbindlichkeiten des Erblassers
Nach amerikanischem Recht haften die Erben nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen.
- Handschenkung
- Haus im Nachlass
- Hinterbliebenenrente
- Hinterbliebenenversorgung
- Hinterlegung
- Hypothek
I
- Immobilie im Nachlass
- Insichgeschäft
J
K
L
- Landessteuern
- Landgut
- Lebensgefährten und Erbrecht
- Lebenspartnerschaft
- Lebensversicherung
- Lebzeitiges Eigeninteresse
- Leichnam – Recht am Leichnam
M
- Mündelsichere Geldanlage
- Mediation im Erbrecht
- Mietverhältnis und Todesfall
- Minderjähriger als Erbe oder Vermächtnisnehmer
- Minderjähriges Kind eines Erblassers
- Miterbe
- Mitteilungspflicht von Banken im Erbfall
N
- Nacherbe
- Nachlass
- Nachlassforderungen
- Nachlassgericht
- Nachlassinsolvenz
- Nachlasspfleger
- Nachlasspflegschaft
- Nachlassverbindlichkeiten
- Nachlassverfahren
- Nachlassverwalter
In den USA geht der Nachlass, nicht wie in Deutschland, unmittelbar auf die Erben über (Universalsukzession). Vielmehr wird er von einem gerichtlich bestellten Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker verwaltet. Dieser verwaltet den Nachlass zwar treuhänderisch, aber im eigenen Namen. Die Erben haben bis zum Abschluss des Nachlassverfahrens keine Rechte am Nachlass, sondern nur eine Anwartschaft.
Der Nachlassverwalter/Testamentsvollstrecker liquidiert den Nachlass, tilgt die Schulden des Erblassers, gibt die notwendigen Steuererklärungen ab, erfüllt die Vermächtnisse und verteilt schließlich die übrig gebliebene Masse unter den Erben.
Der Nachlassverwalter/Testamentsvollstrecker ist kein Interessenvertreter der Erben oder der Vermächtnisnehmer. Er ist ausschließlich dem Nachlass und dem Nachlassgericht verpflichtet.
In regelmäßigen zeitlichen Abständen legt der Nachlassverwalter dem Nachlassgericht umfangreiche Berichte und Abrechnungen vor. Für die Korrektheit haftet er mit seinem Privatvermögen.
- Nichteheliches Kind
In jedem amerikanischen Bundesstaat steht der gesetzliche Erbanspruch eines nichtehelichen Kindes mit dem eines ehelichen Kindes gleich.
- Nießbrauch
- Notar
- Notwendige Streitgenossenschaft
O
p
- Patientenverfügung
- Personenstandsurkunden
- Pflege
- Pflichtteil
- Postmortale Vollmacht
- Privatschriftliches Testament
- Prozesskosten
- Prozesskostenhilfe
Q
- Quotenvermächtnis
R
- Rente im Nachlass
- Rentenkonten
- Rückauflassungsvormerkung
- Rückforderungsanspruch
- Rücknahme eines Testaments
- Rücktritt vom Erbvertrag
- Rückvermächtnis
- Rechnungslegung
- Rechtsgeschäfte auf den Todesfall
- Rechtsquellen im Erbrecht
- Rechtswahl
- Repräsentationssystem
- Restpflichtteil
S
- Sacheinlage
- Sachwertverfahren
- Säumniszuschlag
- Schenkungsteuer
- Schiedsgerichtsbarkeit
- Selbstanzeige
- Singularsukzession
- Sterbegeld
- Steuerklasse
- Stiftung
T
- Teilauseinandersetzung
- Teilungsanordnung
- Teilungsklage
- Teilungsverbot
- Teilungsversteigerung
- Testament
- Testamentsanfechtung
- Testamentseröffnung
- Testamentsregister
- Testamentsvollstreckung
- Testierfähigkeit
- Testierfreiheit
- Testierwille
- Todesfall – Checkliste
- Totenfürsorge
- Totenschein
U
V
- Verfügungen von Todes wegen
- Vergütung des Testamentsvollstreckers
- Verjährung des Pflichtteilsanspruchs
- Vermächtnis
- Versorgungsfreibetrag
- Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall
- Vor- und Nacherbschaft
- Voraus
- Vorausvermächtnis
- Vorempfang
- Vorsorgevollmacht
- Vorweggenommene Erbfolge
W
- Wahlvermächtnis
- Wechselbezügliche Verfügungen
- Widerruf des Testamentes
- Widerruf des Testaments
- Wiederverheiratungsklausel
Z
- Zahlungsklage
- Zahlungsunfähigkeit
- Zeuge
- Zugewinnausgleich
- Zugewinngemeinschaft
- Zurückbehaltungsrecht
- Zusatzpflichtteil
- Zuschlag
- Zustellungsbevollmächtigter