Rechtsanwältin Dr. Caroline Esche Ashford, JD (Columbia Univ.)

Dr. Caroline Esche Ashford

Rechtsanwältin Dr. Caroline Esche Ashford, JD ist eine führende, auf deutsch-amerikanisches Vermögensrecht, Erbrecht und Steuerrecht spezialisierte Rechtsanwältin und attorney-at-law. Sie berät primär deutschsprachige Mandanten bei grenzüberschreitenden Vermögens-, Steuer- und Erbschaftsangelegenheiten von über USD 3 Millionen.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Steueroptimierte Vermögensplanung mit deutschen und amerikanischen Vermögenswerten;
  • Nachlassplanung: Trusts, Testamente, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen;
  • Interessensvertretung von Mitgliedern von Unternehmerfamilien aus den deutschsprachigen Ländern;
  • Nachlassabwicklungen in den USA;
  • Deutsch-amerikanische Steuerfragen;
  • Prozessführung im Bereich Erb- und Vermögensrecht sowohl in den USA als auch in Deutschland.
  • Gründung von Tochterunternehmen, Investitionen.

Repräsentative Mandate:

  • Nachlasswert 57 Mio. USD: Abwicklung des Nachlasses einer Person mit Wohnsitzen in Deutschland und den USA; Optimierung der Besteuerung, sowie Steuerbereinigung; Vertretung vor deutschen und amerikanischen Finanzämtern. 
  • Vermögenswert 400 Mio. EUR: Sicherung des Pflichtteils einer in den USA lebenden enterbten Tochter einer deutschen Unternehmensfamilie;
  • Nachlasswert 20 Mio. USD: Sicherung des Fortbestands eines deutschen Familienunternehmens durch Durchsetzung eines fehlerhaften Testaments in den USA; Abwehrung von Pflichtteilsansprüchen;
  • Gegenstandswert 8 Mio. USD: Anfechtung eines betrügerischen Testamentszusatzes vor einem amerikanischen Nachlassgericht.
  • Vertretung bei der Verwaltung/Abwicklung von Vermögenswerten in Deutschland, Frankreich, Schweiz, Großbritannien und USA.

Vor der Gründung der Kanzlei Ashford International Law P.C. 2015 hat Frau Dr. Esche Ashford bei der renommierten Washingtoner Kanzlei Rubin Winston Diercks Harris & Cooke gearbeitet. In diesem Rahmen hat sie auch die Bundesrepublik Deutschland und einige Bundesländer vertreten.

Ihr Rechtsreferendariat hat Frau Dr. Esche Ashford unter anderem am Landgericht Düsseldorf und in der Rechtsabteilung der Bankaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn abgeleistet.

Sie ist eine der wenigen deutsch-amerikanischen Rechtsanwälte, die in beiden Ländern jeweils die gesamte Juristenausbildung absolviert haben. Desweiteren ist sie zur Erstellung und Abgabe von U.S. Steuererklärungen gegenüber dem amerikanischen Bundesfinanzamt Internal Revenue Service (IRS) sowie den US-Landesfinanzämtern befugt.  

Frau Rechtsanwältin Dr. Esche Ashford war für einige Jahre die Vorsitzende des International Private Client Committee der American Bar Association Section of International Law.

Ausbildung

  • Studium und Promotion: Universität Münster
  • Erstes Juristisches Staatsexamen: Oberlandesgericht Hamm
  • Zweites Juristisches Staatsexamen: Oberlandesgericht Düsseldorf
  • Juris Doctor: Columbia University, New York

Zulassungen

  • Deutschland (Landgericht München)
  • USA (Washington DC, Virginia, Maryland)

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer München
  • Deutscher Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Erbrecht
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
  • Verband der Stipendiaten und Altstipendiaten der Friedrich-Naumann-Stiftung
  • American Bar Association
    • Section of International Law
      • International Private Client Committee, frühere Vorsitzende
      • International Tax Committee
    • Real Property, Trusts and Estates Section