Der Nachlassverwalter als „Motor“ des Nachlassverfahrens

Anders als in Deutschland geht der Nachlass beim Tod nicht unmittelbar auf die Erben über. Vielmehr wird er von einem gerichtlich bestellten Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker verwaltet und abgewickelt. Dieser verwaltet den Nachlass zwar treuhänderisch, aber im eigenen Namen. Die Erben haben bis zum Abschluss des Nachlassverfahrens keine Rechte am Nachlass, sondern nur eine Anwartschaft. Dafür … Der Nachlassverwalter als „Motor“ des Nachlassverfahrens weiterlesen

US-Nachlassverfahren Schritt-für-Schritt

In den USA werden Nachlässe grundsätzlich durch ein gerichtliches Nachlassverfahren (probate) abgewickelt. Das Amtsgericht (Circuit Court) am Wohnort des Erblassers ernennt auf Antrag einen Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter. Diese Person ist für die Abwicklung des Nachlasses zuständig. Die Erben spielen hierbei nur eine sehr geringe Rolle. Bedeutende Teile der Vermögenswerte des Erblassers können aber auch außerhalb … US-Nachlassverfahren Schritt-für-Schritt weiterlesen