Ihre Spezialisten für deutsch-amerikanisches Vermögensrecht

Ashford International Law PC ist die führende, auf deutsch-amerikanisches Vermögensrecht, Erbrecht und Steuerrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Wir beraten primär deutschsprachige Mandanten bei grenzüberschreitenden Vermögens-, Steuer- und Erbschaftsangelegenheiten von über USD 3 Millionen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Steueroptimierte Vermögensplanung mit deutschen und amerikanischen Vermögenswerten;
  • Nachlassplanung: Trusts, Testamente, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen;
  • Interessensvertretung von Mitgliedern von Unternehmerfamilien aus den deutschsprachigen Ländern;
  • Nachlassabwicklungen in den USA;
  • Deutsch-amerikanische Steuerfragen;
  • Prozessführung im Bereich Erb- und Vermögensrecht sowohl in den USA als auch in Deutschland.

Repräsentative Mandate:

  • Nachlasswert 57 Mio. USD: Abwicklung des Nachlasses einer Person mit Wohnsitzen in Deutschland und den USA; Optimierung der Besteuerung, sowie Steuerbereinigung. 
  • Vermögenswert 400 Mio. EUR: Sicherung des Pflichtteils einer in den USA lebenden enterbten Tochter einer deutschen Unternehmensfamilie;
  • Nachlasswert 20 Mio. USD: Sicherung des Fortbestands eines deutschen Familienunternehmens durch Durchsetzung eines fehlerhaften Testaments in den USA; Abwehrung von Pflichtteilsansprüchen;
  • Gegenstandswert 8 Mio. USD: Anfechtung eines betrügerischen Testamentszusatzes vor einem amerikanischen Nachlassgericht.
  • Vertretung bei der Verwaltung/Abwicklung von Vermögenswerten in Deutschland, Frankreich, Schweiz, Großbritannien und USA.

 

Frau Rechtsanwältin Dr. Caroline Esche Ashford, JD ist einer der renommiertesten deutschen Erb- und Steuerrechtler in den USA. Sie ist sowohl als Rechtsanwältin in Deutschland als auch attorney-at-law in den USA zugelassen.