Ashford International Law PC ist die führende, auf deutsch-amerikanisches Vermögensrecht, Erbrecht und Steuerrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Wir beraten primär deutschsprachige Mandanten bei grenzüberschreitenden Vermögens-, Steuer- und Erbschaftsangelegenheiten von über USD 3 Millionen.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
- Steueroptimierte Vermögensplanung mit deutschen und amerikanischen Vermögenswerten;
- Nachlassplanung: Trusts, Testamente, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen;
- Interessensvertretung von Mitgliedern von Unternehmerfamilien aus den deutschsprachigen Ländern;
- Nachlassabwicklungen in den USA;
- Deutsch-amerikanische Steuerfragen;
- Prozessführung im Bereich Erb- und Vermögensrecht sowohl in den USA als auch in Deutschland.
Repräsentative Mandate:
- Nachlasswert 57 Mio. USD: Abwicklung des Nachlasses einer Person mit Wohnsitzen in Deutschland und den USA; Optimierung der Besteuerung, sowie Steuerbereinigung.
- Vermögenswert 400 Mio. EUR: Sicherung des Pflichtteils einer in den USA lebenden enterbten Tochter einer deutschen Unternehmensfamilie;
- Nachlasswert 20 Mio. USD: Sicherung des Fortbestands eines deutschen Familienunternehmens durch Durchsetzung eines fehlerhaften Testaments in den USA; Abwehrung von Pflichtteilsansprüchen;
- Gegenstandswert 8 Mio. USD: Anfechtung eines betrügerischen Testamentszusatzes vor einem amerikanischen Nachlassgericht.
- Vertretung bei der Verwaltung/Abwicklung von Vermögenswerten in Deutschland, Frankreich, Schweiz, Großbritannien und USA.
Frau Rechtsanwältin Dr. Caroline Esche Ashford, JD ist einer der renommiertesten deutschen Erb- und Steuerrechtler in den USA. Sie ist sowohl als Rechtsanwältin in Deutschland als auch attorney-at-law in den USA zugelassen.