Rechtsanwältin Dr. Caroline I. Esche JD ist sowohl in Deutschland als auch in den USA zugelassen.
Sie berät primär deutschsprachige Mandanten in grenzüberschreitenden Erbschafts-, Vermögens- und Steuerangelegenheiten.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Nachlassabwicklungen in den USA und in Deutschland;
- Nachlassplanung mit Vermögenswerten in den USA und in Deutschland;
- steueroptimierte Vermögensplanung mit grenzüberschreitendem Bezug;
- Prozessführung mit erbrechtlichem Bezug.
Vor der Gründung der Kanzlei International Estate Law PLLC hat Frau Dr. Esche bei der renommierten Washingtoner Kanzlei Rubin Winston Diercks Harris & Cooke gearbeitet. In diesem Rahmen hat sie auch die Bundesrepublik Deutschland und einige Bundesländer vertreten.
Ihr Rechtsreferendariat hat Frau Dr. Esche unter anderem am Landgericht Düsseldorf und in der Rechtsabteilung der Bankaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn abgeleistet.
Sie ist eine der wenigen deutsch-amerikanischen Rechtsanwälte, die in beiden Ländern jeweils die gesamte Juristenausbildung absolviert haben.
Frau Dr. Esche ist die Vorsitzende des International Private Client Committee der American Bar Association Section of International Law.
Ausbildung
- Studium und Promotion: Universität Münster
- Erstes Juristisches Staatsexamen: Oberlandesgericht Hamm
- Zweites Juristisches Staatsexamen: Oberlandesgericht Düsseldorf
- Juris Doctor: Columbia University, New York
Zulassungen
- Deutschland (Landgericht München)
- USA (Washington DC, Virginia, Maryland)
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer München
- Deutscher Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Erbrecht
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
- Verband der Stipendiaten und Altstipendiaten der Friedrich-Naumann-Stiftung
- American Bar Association
- Section of International Law
- International Private Client Committee, Vorsitzende
- International Tax Committee
- Real Property, Trusts and Estates Section
- Section of International Law