Anders als in Deutschland geht der Nachlass beim Tod nicht unmittelbar auf die Erben über. Vielmehr wird er von einem gerichtlich bestellten Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker verwaltet und abgewickelt. Dieser verwaltet den Nachlass zwar treuhänderisch, aber im eigenen Namen. Die Erben haben bis zum Abschluss des Nachlassverfahrens keine Rechte am Nachlass, sondern nur eine Anwartschaft. Dafür … Der Nachlassverwalter als „Motor“ des Nachlassverfahrens weiterlesen
Autor: Caroline I. Esche, PhD, JD
As an international estate attorney I advise both US families with overseas assets or inheritances from abroad, and non-US citizens with assets or inheritances in the United States.
I am licensed to practice law in Germany, Virginia, Maryland and the District of Columbia.
US-Nachlassverfahren Schritt-für-Schritt
In den USA werden Nachlässe grundsätzlich durch ein gerichtliches Nachlassverfahren (probate) abgewickelt. Das Amtsgericht (Circuit Court) am Wohnort des Erblassers ernennt auf Antrag einen Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter. Diese Person ist für die Abwicklung des Nachlasses zuständig. Die Erben spielen hierbei nur eine sehr geringe Rolle. Bedeutende Teile der Vermögenswerte des Erblassers können aber auch außerhalb … US-Nachlassverfahren Schritt-für-Schritt weiterlesen